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Friday, June 20, 2025

Vom Müdigkeitsassistenten bis zum Unfalldatenschreiber

7. Juli 2024 wird diese nächste Stufe sicherheitsrelevanter Vorschriften für alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen zur Pflicht. Der Touring Club Schweiz nennt die wichtigsten obligatorischen Einrichtungen, von denen manche für Autofahrerinnen und -fahrer zum Teil unsichtbar und verborgen funktionieren. Die Systeme dienen der Verkehrssicherheit, die Verantwortung bleibt jedoch bei Fahrerinnen und Fahrern.

Neuwagen der letzten Jahre sind bereits mit einigen Fahrassistenten ausgestattet. Dazu gehören etwa der Spurhalteassistent oder der Notbremsassistent. Ab dem 7. Juli 2024 sind diese und weitere Fahrassistenzsysteme für alle neuen Personenwagen obligatorisch. Fahrzeuge, welche bereits im Verkehr sind, müssen und können nicht nachgerüstet werden. Die Systeme tragen zu mehr Verkehrssicherheit bei. Der TCS weist jedoch darauf hin, dass alle Systeme in ihrer Entwicklung noch Potential haben. Und: Fahrerinnen und Fahrer werden deshalb nicht aus der Verantwortung genommen.

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