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Monday, June 16, 2025

Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen.

An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

Volk und Stände haben am 7. März 2021 die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ angenommen. Der neue Verfassungsartikel wird im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) umgesetzt. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort in der Schweiz sein Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 6. November 2024 auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

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