Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, mit denen er das automatisierte Fahren regelt. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Das Parlament hat im Frühling 2023 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Die Gesetzesrevision ermöglicht es, aktuelle und künftige Entwicklungen beim automatisierten Fahren rasch auf Schweizer Strassen einzuführen. Der Bundesrat hat die Gesetzesbestimmungen nun in einer Verordnung konkretisiert.